Haus- und Werkstattordnung
1. Zutritt & Begleitpersonen
Pro gebuchtem Schrauberplatz sind maximal 2 Personen erlaubt, einschließlich Begleitpersonen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur mit einem ständig anwesenden Erziehungsberechtigten schrauben.
2. Eigenverantwortung
Jeder Kunde ist für seine eigenen Arbeiten verantwortlich. Den Sicherheitsanweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten.
3. Hebebühnen & Werkzeuge
Hebebühnen dürfen nur nach Einweisung genutzt werden. Die zulässige Traglast darf nicht überschritten werden. Fahrzeuge müssen sicher aufgenommen und gesichert werden. Es dürfen nur gebuchte oder freigegebene Werkzeuge verwendet werden.
4. Spezialmaschinen
Schweißgeräte, Hydraulikpressen und andere stationäre Maschinen dürfen ausschließlich nach gesonderter Einweisung und ausdrücklicher Freigabe durch MIETWERK genutzt werden.
5. Sicherheit & Brandschutz
Alkohol und Drogen sind tabu. Rauchen und offenes Feuer sind im Werkstattbereich verboten. Erforderliche Schutzausrüstung ist zu tragen. Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen müssen frei bleiben. Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht entfernt, manipuliert oder außer Kraft gesetzt werden.
6. Ordnung & Sauberkeit
Arbeitsplätze sind sauber zu hinterlassen und Werkzeuge zurückzulegen. Betriebsstoffe und Abfälle dürfen nur nach Absprache und gemäß den gebuchten Leistungen entsorgt werden.
7. Schäden & Notfälle
Defekte Werkzeuge, Schäden und Gefahren sind sofort unserem Personal zu melden. Bei Notfällen Arbeiten einstellen, andere warnen und gegebenenfalls 112 wählen.
8. Nutzungszeiten & Hausrecht
Die gebuchten Zeiten sind einzuhalten. Fahrzeuge dürfen nur nach Absprache über Nacht bleiben. Bei Verstößen oder Gefährdungen kann MIETWERK die Nutzung untersagen.
Ergänzend gelten unsere AGB und die gesetzlichen Haftungsregelungen.
Viel Spaß beim Schrauben!